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Information zum Kolloquium 2009



Zum Thema "Juristenausbildung - Defizite im Referendariat" fand eine Podiumsdiskussion statt, an der folgende Podiumsteilnehmer teilnahmen:

  • Prof. Dr. Fritz Jost, Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld
  • Richard Bühler, Präsident des Landesprüfungsamtes NRW, Düsseldorf:

    Zur Juristenausbildungsreform:
    Die letzte Reform 2002/2003 war durchaus eine gewichtige Reform, ich würde sagen, es war nicht unbedingt ein Paradigmenwechsel, aber es waren doch erhebliche Änderungen, die diese Reform nach sich gezogen hat.

    Zu einer Online Befragung von Referendarinnen und Referendaren:
    Wir haben bei dem Vorbereitungsdienst zwei Themenkomplexe abgefragt, nämlich die Berufsvorbereitung durch den Vorbereitungsdienst und die Qualität des Vorbereitungsdienstes. Immerhin 66 Prozent der Befragten fühlen sich zufriedenstellend auf den Beruf des Rechtsanwalts vorbereitet.
    Interessant ist der Vergleich zu anderen Berufsbildern. Auf den Beruf des Richters fühlen sich 81 Prozent, des Staatsanwaltes 78 Prozent, des Verwaltungsjuristen 55 Prozent und des Unternehmensjuristen nur noch 19 Prozent zufriedenstellend vorbereitet. Die Länge der Ausbildung beim Rechtsanwalt wird von den Befragten ganz überwiegend (86 Prozent) als angemessen und ausreichend angesehen. Die Qualität der anwaltlichen Ausbildung wird von 73 Prozent der Befragten als zumindest zufrieden- stellend bezeichnet.
    Dieser Ansicht hoher Zufriedenheit der Befragten mit der Vorbereitung auf den Rechtsan-waltsberuf steht aber gegenüber, dass für die Berufsvorbereitung wichtige Ausbildungsfelder nicht oder fast nicht bearbeitet wurden. Wir hatten eine Rückmeldung, dass Mandantenge-spräche nur von 7 Prozent der Befragten geführt wurden; eine Einführung in die Kanzleiorga-nisation wurde nur bei 10 Prozent der Befragten gegeben; über betriebswirtschaftliche Grund-lagen der Kanzleiorganisation wurden nur 3 % unterrichtet.
    Dennoch kann man als Ergebnis zu diesem Punkt festhalten, dass das Reformziel, die stärkere Orientierung des Vorbereitungsdienstes an den Bedürfnissen der rechtsberatenden Berufe, jedenfalls nach der Vorstellung der Befragten erreicht wer- den konnte. (...)
    Die praktische Ausbildung in der verlängerten Anwaltstation (NRW 10 Monate) wird überwiegend positiv beurteilt. Der Ertrag dieser Station für die Berufsvorbereitung wird von 61 % der Befragten als hoch eingeschätzt.
    Lediglich der Ertrag der praktischen Anwaltstation für die Examensvorbereitung wird schlechter eingeschätzt. Die gute Beurteilung, die die verlängerte Anwaltstation in der praktischen Station erfährt, setzt sich bei der Beurteilung der Arbeitsgemeinschaft und dem Inhalt des erteilten Unterrichts allerdings nicht fort. Zusammen mit der Verwaltungsstation erhält die Anwaltstation in diesem Bereich die schlechtesten Beurteilungen. So meinen nur 29 Prozent der Befragten, dass der Unterricht während der Anwaltstation ihnen die Examensanforderungen verdeutlicht hat und nur 26 Prozent meinen, dass ihre juristischen Kenntnisse vertieft wurden.
    Auffällig ist, dass es in der theoretischen Ausbildung während der Anwaltstation den Berufsträgem, also Anwälten und Notaren, soweit diese Unterricht erteilt haben, unzureichend zu gelingen scheint, auf die anwaltliche Sicht bei der Bearbeitung juristischer Fälle vorzubereiten. 55 % der Befragten fühlen sich schlecht vorbereitet.
    Fast jeder zweite der Befragten hat ein Jahr der Ausbildung, also die Hälfte des Vorbereitungsdienstes, im anwaltlichen Bereich verbracht; allerdings haben nur 4 % der Befragten an der DAV-Anwaltsausbildung teilgenommen.
    Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Referendarausbildung nach Meinung der Befragten nunmehr stärker auf den Beruf des Anwaltes vorbereitet. Nahezu jeder zweite leistet die Hälfte des Vorbereitungsdienstes beim Anwalt ab. Den Anwälten und Notaren gelingt es aber im Rahmen des theoretischen Unterrichts nur unzureichend, die spezifisch anwaltsorientierte Sicht bei der Bearbeitung juristischer Fälle zu vermitteln.

    Zu den Ausbildungs-Modellen in den drei OLG-Bezirken von NRW:
    Man kann sagen, dass das Hammer Modell — wenn ich es mal so nennen will — ein singuläres Modell ist. Düsseldorf und Köln setzten Anwälte als AG-Leiter ein und beteiligen regelmäßig Anwälte auch in den Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaften.
    In Hamm werden lediglich Einführungskurse durch Anwälte gegeben. (...) Ich denke, das Hammer Modell ist suboptimal.

  • Jochen Geue, Vorsitzender Richter am Landgericht, Bielefeld
  • Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Tübingen

Zum Thema "Nebenklagevertretung im Strafverfahren - Neue Profession oder deprofessionalisierte Dienstleistung?" hielt Herr Prof. Dr. Stephan Barton, Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld, einen Vortrag.


Sehen Sie dazu einige Bildeindrücke des Kolloquiums:

Foto 1/9 Foto 2/9 Foto 3/9 Foto 4/9 Foto 5/9
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