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Zum Thema "Juristenausbildung - Defizite im Referendariat"
fand eine Podiumsdiskussion statt, an der folgende Podiumsteilnehmer teilnahmen:
- Prof. Dr. Fritz Jost, Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld
- Richard Bühler, Präsident des Landesprüfungsamtes NRW, Düsseldorf
- Jochen Geue, Vorsitzender Richter am Landgericht, Bielefeld
Zu verschiedenen Gruppen bei der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren:
Wir haben insgesamt vier Gruppen. Die eine Gruppe das ist die, die es eigentlich können müssten und machen sollten: Das sind die Anwälte. Die tun es aber nicht. Dann sind es diejenigen, die es nach Auffassung der Anwälte, zu recht wohl auch, eigentlich gar nicht machen sollten, weil sie es gar nicht können und lassen sollen. Die tun es aber, weil es sonst keiner macht. Dann haben wir die entscheidende Gruppe der Referendare, die müssen sich mit dem begnügen, was sie vorgesetzt bekommen, und müssen am Ende alles können und zwar mehr als der Gesetzgeber von ihnen verlangt.
Und dann haben wir als letzten Eckpfeiler diejenigen, die den Schlüssel in der Hand halten. Das ist das LJPA. Die stehen ganz hinten. Die sind verantwortlich für die Klausurinhalte und, darauf komme ich gleich noch zurück, die sind verantwortlich dafür, dass die Klausuren einen Inhalt haben, der der gesetzlichen Vorgabe nicht entspricht.
Zu den Grenzen anwaltsorientierter Ausbildung durch Richter:
Ich sage: Das kann ich nicht; und was ich nicht kann, das mache ich auch nicht. Ich mache nicht Mandantengespräche. Wie führt man die? Verteidigungsstrategien und ähnliches? Das kann ich nicht machen, das kann ich nicht leisten, das bekommen die Referendare nicht mit, obwohl es im Ausbildungsplan steht. (…) Die Anwälte wüssten es vielleicht, aber es ist ja keiner da, der es uns sagt.
Zur verfehlten „Examensorientierung“ der Anwaltsstation:
Ich zitiere eine Referendarin: „Die Anwaltsstation lenkt vom wesentlichen ab.“ Und das Wesentliche ist die Examensvorbereitung für die Referendare. Ganz eindeutig und damit quälen wir uns ab.
Das Problem der Anwaltsstation ist, dass sie examensorientiert ist. Sie muss examensorientiert sein, weil die Referendare und Referendarinnen sonst keine Chance haben. Und es wird für uns immer schwerer, sie darauf vorzubereiten. (…) Examensorientierte Ausbildung verhindert den Praxisbezug. Fehlende Beteiligung der Anwälte innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaften verhindert, dass anwaltliche Denk- und Arbeitsmethoden dort überhaupt vermittelt werden können. Man kann aber auch sagen, es nützt überhaupt alles nichts, wenn die Examensanforderungen in den Klausuren weiterhin so hoch bleiben, dann ist es egal, ob das ein Anwalt oder ein Richter macht.
- Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Tübingen
Zum Thema "Nebenklagevertretung im Strafverfahren - Neue Profession oder deprofessionalisierte Dienstleistung?" hielt Herr Prof. Dr. Stephan Barton, Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld, einen Vortrag.
Sehen Sie dazu einige Bildeindrücke des Kolloquiums:
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