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Zum Thema "Juristenausbildung - Defizite im Referendariat" fand eine Podiumsdiskussion statt, an der folgende Podiumsteilnehmer teilnahmen:
- Prof. Dr. Fritz Jost, Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld
- Richard Bühler, Präsident des Landesprüfungsamtes NRW, Düsseldorf
- Jochen Geue, Vorsitzender Richter am Landgericht, Bielefeld
- Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Tübingen
Zur Beteiligung von Richtern an der Ausbildung:
… selbstverständlich ist es richtig, dass ein Richter hier sitzt. Wir sind, gleichgültig ob wir eine Anwaltsausbildung oder eine anwaltsbezogene Juristenausbildung haben, (…) auf die Mitwirkung der Richterschaft dringend angewiesen.
Zu den verschiedenen Ausbildungsreformen in den letzten Jahren und zur Bildungskrise:
Die einzige wirkliche gewichtige Reform war die, die später wieder abgeschafft worden ist, nämlich die der einstufigen Juristenausbildung, die man besser weitergeführt hätte, aber nicht weitergeführt hat. Vor dieser Situation stehen wir heute, die eben besagt, wir haben einen Großteil von Leuten, die für ihren Beruf nicht ausgebildet ist.
Eins steht fest, wir haben eine Wirtschaftskrise, wir haben eine Finanzkrise, aber die wichtigste Krise, die wir überhaupt haben, ist die Bildungskrise (…); und wir Juristen sind Teil der Bildungskrise. Die Krise hat vor allem ihr Hauptproblem darin (…), dass das Potenzial der Zukunft nur darin bestehen kann, dass die jungen Menschen motiviert in Ihren Beruf kommen. Aber ein Modell, in dem der normale Jurist mit 30 überlegt, ob er jetzt doch Anwalt werden muss, weil ihm gar nichts anderes über bleibt, widerspricht diesem Bild diametral. (…) Es ist ein System, bei dem ich Systemversagen feststellen muss.
Zu Defiziten der derzeitigen Ausbildung:
Das heißt, wenn nach Defiziten in der Referendarsausbildung gefragt wird, dann hat es zwei Teile. Der erste Teil ist, es bedarf dieser grundlegenden Systemkritik (…), aber die Aussichten, dass sich etwas ändert, sind gering. Und deswegen müssen zweitens alle Beteiligten im bestehen Ausbildungssystem Ihre Kritik, Herr Geue, ernst nehmen. Ihren Appell, dass mehr Anwälte und mehr kompetente Anwälte an der Ausbildung teilnehmen. den müssen wir ernst nehmen.
Die Verlängerung der drei Monate auf die neun Monate, hier in NRW zehn Monate, im Idealfall zwölf Monate, die gar keine Verlängerung war, denn das war vorher schon möglich (…), diese Verlängerung ist ein absoluter Schuss in den Ofen, weil sie nur zur Verlängerung der Examensvorbereitung gedient hat und nicht dazu den Anwaltsberuf zu lernen. Deswegen wären weitere Reformen, die wirklich Ihren Namen verdienen, dringend angesagt.
Zum Thema "Nebenklagevertretung im Strafverfahren - Neue Profession oder deprofessionalisierte Dienstleistung?" hielt Herr Prof. Dr. Stephan Barton, Institut für Anwalts- und Notarrecht, Universität Bielefeld, einen Vortrag.
Sehen Sie dazu einige Bildeindrücke des Kolloquiums:
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